Schön, dass du dabei bist! Bevor du loslegst, brauchen wir dein Einverständnis. Das ist wichtig, damit du und alle anderen Mitglieder in unserer Facebook-Gruppe vor rechtlichen Problemen beim Teilen von Fotos geschützt sind.
Schweizer Datenschutzgesetz: Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, zu denen auch Fotos gehören, nur zulässig, wenn die betroffene Person ihre Zustimmung gegeben hat oder eine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Insbesondere wenn es um sensible Daten oder die Darstellung von Personen in potenziell kompromittierenden Situationen geht, erfordert das Gesetz eine ausdrückliche Zustimmung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person im Vorder- oder Hintergrund des Fotos zu sehen ist. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig, um die Privatsphäre der abgebildeten Personen zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Erforderliche Angaben für publizierte Fotos
Quellenangabe: Sag uns bei jedem Foto, wer der Urheber ist. Wer hat es gemacht? Woher stammt es?
Historischer Kontext: Zum Foto brauchen wir das Aufnahmedatum (so genau wie möglich) und, falls du hast, Infos zum historischen Hintergrund.
Einverständnis bei erkennbaren Personen: Wenn Personen gut sichtbar sind, brauchen wir das schriftliche Okay von allen lebenden abgebildeten Personen.
Datenschutz für Dritte: Zeigt ein Foto jemand in einer heiklen Situation? Dann brauchen wir das Einverständnis dieser Person. Dies, auch wenn die Person nur klein im Hintergrund sichtbar ist.
Fotos aus privatem Umfeld: Hast du ein Foto aus privaten Kreisen? Dann ist das schriftliche Einverständnis aller abgebildeten lebenden Personen ein Muss.
Allgemeine Regeln
Keine Fotos von Minderjährigen: Fotos mit erkennbaren Minderjährigen sind tabu.
Bearbeitungsverbot: Lass die Fotos, wie sie sind. Verbessere die Qualität der Fotos, aber verändere sie nicht (z. B. mit Photoshop).
Nutzungsrechte: Die Fotos sind nur für unsere Facebook-Gruppe und die Webseite «Ortsgeschichte Lommiswil». Keine kommerzielle Nutzung ohne schriftliche Erlaubnis vom Urheber.
Verfahren bei Beschwerden
Beschwerden: Wie nehmen Beschwerden ernst, und nimmt jemand Anstoss an einem deiner Fotos, kümmern wir uns schnellstmöglich darum.
Löschungsrichtlinien: Wenn eine abgebildete Person dein Foto nicht in der Gruppe haben will, melde uns dies umgehend, damit wir es löschen können.
Weiteres
Respektvoller Umgang: Wir behandeln alle Fotos und die darauf abgebildeten Personen mit Respekt.
- Änderungen: Wir schauen regelmässig, ob unsere Regeln noch passen und informieren dich über Änderungen.
- Was ist gefordert: Die Regeln werden regelmässig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Alle Mitglieder werden über solche Änderungen informiert.
- Falls es Änderungen an den Gruppenregeln gibt, werden diese in der Gruppe bekannt gegeben damit jeder auf dem neuesten Stand ist.
Einverständnis-erklärung Regeln
Weiterführende Erklärungen
Respektvoller Umgang
- Was ist gefordert: Alle Fotos und die darauf abgebildeten Personen müssen mit Respekt behandelt werden.
- Kommentare und Diskussionen über geteilte Fotos sollten immer positiv und wertschätzend sein, um die Würde der abgebildeten Personen zu wahren.
- Äussere keine persönliche Meinungen oder Kommentare zu Personen in den publizierten Fotos.
- Halte die Diskussionen und Kommentare freundlich und professionell.
Quellenangabe
- Was ist gefordert: Gib bei jedem Foto an, wer der Urheber ist und woher das Foto stammt.
- Beispiel: „Dieses Foto wurde 1935 von meinem Großvater, Hans Müller, aufgenommen und stammt aus seinem privaten Archiv.“
- Wieso brauchen wir das: Die Angabe der Quelle und des Urhebers ist notwendig, um die Urheberrechte zu respektieren und rechtliche Probleme zu vermeiden. Es hilft auch, die Authentizität des Fotos zu bestätigen und dessen Herkunft nachvollziehbar zu machen.
Historischer Kontext
- Was ist gefordert: Wir benötigen das Aufnahmedatum (so genau wie möglich) und, wenn verfügbar, Informationen zum historischen Hintergrund des Fotos.
- Beispiel: „Aufgenommen am 1. Mai 1948, zeigt dieses Foto der Aufbau der Scheune von Hans. Mein Urgrossvater war einer der Architekten dieses Projekts.“
- Wieso brauchen wir das: Die Angabe des Aufnahmedatums und des historischen Kontexts erhöht den Wert des Fotos als historisches Dokument. Es hilft Mitgliedern, die Bedeutung des Fotos besser zu verstehen und es in den richtigen historischen Rahmen einzuordnen.
Einverständnis bei lebenden, erkennbaren Personen
- Was ist gefordert: Für Fotos, auf denen Personen klar erkennbar sind, muss das schriftliche Einverständnis aller abgebildeten, noch lebenden Personen vorliegen.
- Beispiel: „Ich habe das schriftliche Einverständnis von Maria Schmidt und Peter Meier, die auf diesem Foto von 1975 bei einem Dorffest in Lommiswil abgebildet sind.“
- Wieso brauchen wir das: Das schriftliche Einverständnis erkennbarer Personen ist erforderlich, um ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren und ihre Privatsphäre zu schützen. Es stellt sicher, dass die Personen mit der Veröffentlichung ihres Bildes einverstanden sind.
- Wie machst du das: Lass die abgebildete Person die Einverständniserklärung unterschreiben. Bewahre das unterschriebene Dokument bei dir, z. B. in einem Ordner, auf.
Fotos aus privatem Umfeld
- Was ist gefordert: Für Fotos, die aus einem privaten Umfeld stammen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung aller abgebildeten Personen erforderlich.
- Beispiel: „Dieses Foto aus dem Familienalbum zeigt meine Urgrosseltern in ihrem Haus in Bern, 1923. Ich habe schriftliche Einverständniserklärungen von allen lebenden Nachkommen.“
- Wieso brauchen wir das: Bei Fotos aus dem privaten Umfeld ist die schriftliche Zustimmung aller abgebildeten Personen notwendig, um deren Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte zu respektieren. Es stellt sicher, dass diese Personen mit der Veröffentlichung in einem öffentlichen oder halböffentlichen Raum einverstanden sind.
- Was bedeutet privates Umfeld: Unter einem privaten Umfeld verstehen wir Orte und Situationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dazu gehören private Wohnräume, Familienfeiern, private Veranstaltungen oder andere Momente, die im Rahmen des persönlichen Lebenskreises stattfinden. Solche Aufnahmen spiegeln oft persönliche, familiäre oder vertrauliche Momente wider, die ohne ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen nicht öffentlich geteilt werden dürfen.
- Wie machst du das: Lass die abgebildete Person die Einverständniserklärung unterschreiben. Bewahre das unterschriebene Dokument bei dir, z. B. in einem Ordner, auf.
Keine Fotos von Minderjährigen
- Was ist gefordert: Veröffentliche keine Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar sind.
- Beispiel: „Ein Schulklasse-Foto von 1980 kannst du nicht publizieren, da die Schüler darauf noch nicht volljährig sind.“
- Wieso ist das so: Minderjährige gelten im Datenschutzrecht als besonders schutzbedürftig. Das Recht am eigenen Bild ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es erlaubt Individuen, selbst zu entscheiden, ob und wie sie fotografisch dargestellt werden. Bei Minderjährigen liegt diese Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten. Die Veröffentlichung eines Fotos, auf dem Minderjährige erkennbar sind, ohne die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten kann gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen.
- Schweizer Datenschutzgesetz: Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) schützt Personen vor der Bearbeitung ihrer Daten, die ihre Persönlichkeit verletzen könnten. Da Fotos als personenbezogene Daten gelten, fällt auch ihre Veröffentlichung unter dieses Gesetz. Bei Minderjährigen sind die Anforderungen an den Datenschutz besonders hoch, da sie als besonders verletzlich angesehen werden.
Nutzungsrechte
- Was ist gefordert: Fotos dürfen nur innerhalb unserer Gruppe und auf der dazugehörigen öffentlichen Webseite www.ortsgeschichte-lommiswil.com verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung ist ohne schriftliche Erlaubnis des Urhebers untersagt.
- Beispiel: „Das Foto meiner Urgrosseltern am Bahnhof Im Holz darf nur in dieser Gruppe geteilt werden und nicht für ein Buch oder eine Ausstellung verwendet werden, ohne vorher meine schriftliche Zustimmung einzuholen.“
Bearbeitungsverbot
- Was ist gefordert: Die Fotos dürfen qualitativ verbessert, aber inhaltlich nicht verändert werden.
- Beispiel: „Ich habe das Foto von der St. Germans Kapelle von 1910 restauriert, um die Farben aufzufrischen, aber ich habe keine Elemente hinzugefügt oder entfernt.“
Datenschutz für Dritte
- Was ist gefordert: Für Fotos, die Personen in potenziell sensiblen Situationen zeigen, ist das Einverständnis dieser Personen erforderlich – auch wenn sie nur klein im Hintergrund zu sehen sind.
- Beispiel: „Auf diesem Foto der Chilbi von 1930 ist im Hintergrund eine offensichtlich betrunkene Person in einem Streit zu sehen. Ich habe das schriftliche Einverständnis dieser Person eingeholt, bevor ich das Foto geteilt habe.“
- Wieso ist das so: Der Schutz von Personen, die in sensiblen Situationen abgebildet sind, ist essenziell, um ihre Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre zu wahren. Personen in heiklen oder kompromittierenden Situationen könnten durch die Veröffentlichung eines Fotos negativ beeinflusst oder in ihrer Würde verletzt werden. Daher ist es wichtig, das Einverständnis dieser Personen einzuholen, um sicherzustellen, dass sie mit der Darstellung ihrer Person einverstanden sind.
- Schweizer Datenschutzgesetz: Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, zu denen auch Fotos gehören, nur zulässig, wenn die betroffene Person ihre Zustimmung gegeben hat oder eine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Insbesondere wenn es um sensible Daten oder die Darstellung von Personen in potenziell kompromittierenden Situationen geht, erfordert das Gesetz eine ausdrückliche Zustimmung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person im Vorder- oder Hintergrund des Fotos zu sehen ist. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig, um die Privatsphäre der abgebildeten Personen zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Verfahren bei Beschwerden
- Was ist gefordert: Wir nehmen jede Beschwerde ernst. Wenn jemand Bedenken bezüglich eines Fotos äussert, reagieren wir schnell und angemessen.
- Falls jemand ein Problem mit einem Foto hat, das du geteilt hast, informiere bitte sofort die Gruppenadministratoren. Wir werden das Anliegen prüfen und entsprechend handeln.
Löschungsrichtlinien
- Was ist gefordert: Wenn eine abgebildete Person die Entfernung eines Fotos aus der Gruppe verlangt, muss dieses unverzüglich gelöscht werden.
- Sollte eine Person, die auf einem von dir geteilten Foto abgebildet ist, darum bitten, das Bild zu entfernen, ist es deine Verantwortung, dieses Foto sofort aus der Gruppe zu löschen.