„Statt verbrannt, aus Gnade in der Aare ertränkt“ – Hexen hatten im Leberberg mit harten Gerichtsurteilen zu rechnen
Von Anton Ris
Hexen nannte man jene Frauen, von denen man glaubte, sie stünden mit dem Teufel im Bunde, um den Mitmenschen Schaden zuzufügen. Sie stammten meistens aus ärmlichen Verhältnissen, und der böse Geist, der ihnen in ihrer Not erschien, verlangte in der Regel die Verleugnung Gottes und der Heiligen und versprach ihnen dabei Hilfe. Hexenmeister gab es selten.
Vom Teufel sollen sie Salben und Samen erhalten haben, damit sie Menschen und Tiere verderben konnten, und man machte sie verantwortlich für starke Regenfälle, zerstörende Hagelwetter und sommerliche Kälteeinbrüche und Schneestürme. Man sprach ihnen die Fähigkeit zu, auf Stecken, Besen und Eseln durch die Luft reiten zu können. Mit brutalen Foltermethoden wurden die mutmaßlichen Hexen zu Geständnissen gezwungen, indem man ihnen oft zum vorneherein gezielt formulierte Fragen stellte, die sie nur mit Ja oder Nein beantworten durften.
Ein Geständnis unter den Folterqualen führte fast immer zum Feuer- oder Wassertod. Wenn aber die angeklagten Frauen die an ihnen ausgeübten Grausamkeiten und Torturen, ohne etwas zu gestehen überstanden und sich nicht zu einer Selbstbeschuldigung zwingen liessen, wurden sie wieder auf freien Fuss gesetzt. Die Richter kamen zum Schluss, dass ein so standhafter Mensch seine Schuldlosigkeit damit erwiesen habe. An Leib und Seele zerstört, kehrten sie dann heim, wo die Angehörigen in der Regel für sie für den Rest des Lebens sorgen mussten.
Leberberger Strasse als Lebensretter
Im Jahre 1480 stand die in Selzach verheiratete Dorothe Sidler vor Gericht, denn man warf ihr vor, dem Dorfwirt Heinz Kammer zwölf Gulden gestohlen zu haben. Der böse Geist hätte ihr das Geld gegeben, so war vorerst ihre Antwort gewesen. Unter der Folter hatte sie aber die Tat dann doch gestanden, worauf sie zum Wassertod verurteilt und in der Aare ertränkt wurde.
Ums Jahr 1500 herum starb eine Frau namens Agnes Tisler aus Langendorf unter der Folter. Sie war «eingezogen» worden, da sie auf Meineid von einem Mann namens Rudi Reyst als Hexe bezichtigt worden war. Da dieser aber hinterher seinen Meineid bekannte, wurde er selber zum Feuertod verurteilt, dann aber «zum Schwert begnadigt» und am 20. März 1504 hingerichtet.
Dem Krämer Ulrich Thadeus aus Solothurn rettete die Strasse durch den Leberberg das Leben: Er wollte an den Bielersee gehen, um Wein einzukaufen. Seine ihm schlecht gesinnte Magd Christini Dick beauftragte ihren Tochtermann, ihm in Büren aufzulauern und ihn zu ermorden. Da er aber den anderen Weg gewählt hatte, misslang dies, und der Krämer kam mit dem Leben davon. Wegen vieler anderer Vergehen – sie soll auch an einem Mord im Bernbiet beteiligt gewesen sein und bei Lyss «ein böses Wetter gemacht haben» – kam die Magd im Juli 1565 vor Gericht, wo sie sich auch zum Mordplan gegen ihren Meister bekannte und sagte, der böse Geist sei zu ihr gekommen. Wegen «Brandstiftung, Mord, Hexerei, Unglauben, unchristlichen Handlungen, Diebstahl und Missetat» wurde sie zum Rädern und Verbrennen verurteilt, doch ihres Alters wegen zum Ertränken begnadigt.
Ertränken in der Aare – eine Gnade
Zum Flammentod verurteilt und verbrannt wurde Margreth Steiner, gebürtig aus Bregenz: Sie bekannte am 19. Mai 1573, als Hexe wiederholt „einen Hagel gemacht“ zu haben und zwar im Heimlisberg bei Langendorf und in der Verenaschlucht, indem sie „mit Ruten in den Bach geschlagen“ habe. Auch hatte sie zusammen mit vielen anderen auf einer Matte bei St. Niklaus getanzt. Gleichentags befand das Gericht auch über die Taten der Margreth Müller, die an der Kirchweih zu Oberdorf mit Haselruten in den Bach geschlagen hatte, worauf es Regen und Hagel gegeben habe. Mit einem geheimnisvollen Pulver habe sie auch Pferde verdorben. Sie wurde, da sie Gott verleugnet und sich dem bösen Geist ergeben habe, zum Feuertod verurteilt, aber ihrer Jugend wegen und weil sie verführt worden sei, zum Ertränken in der Aare begnadigt.
Einen Monat später, am 20. Juni 1573, stand Margeli Zürcher, aus Dotzigen stammend, vor Gericht: Sie gab zu, zusammen mit anderen Hexen in der Verenaschlucht und dann auch bei Feldbrunnen ein kräftiges Hagelwetter gemacht zu haben. Oft sei der böse Geist zu ihr gekommen. Wenn sie sich bekreuzigt habe, sei dieser jeweils wieder verschwunden. Sie hatte dem bösen Geist nicht nachgegeben ihre Taten nur gezwungenermaßen vollführt. Aber die Richter hatten kein Erbarmen: ‚Tod auf dem Scheiterhaufen‘ lautete das harte Urteil.
Zu starker Hagel rettete Solothurn
Im Mittelpunkt einer schrecklichen Geschichte im Jahre 1577 steht Adelheid Kurgy von Günsberg: Auf dem Weg nach Welschenrohr soll die Frau dem bösen Geist Filzli begegnet sein, der sie zur Frau haben wollte und auf dessen Geheiß sie Gott verleugnet haben soll. Sonst hätte er ihr nichts anhaben können, da sie „Brot bei sich hatte und geweihte Kerzen am Halse trug“. In Welschenrohr gab sie dem Baschi Magli mit Salbe bestrichenen Käse, um ihn zu vergiften. Da ihn dieser aber nicht ass, überlebte er. Vorher soll sie schon ihren ersten Ehemann Urs Bapst mit Samen vergiftet haben. Auf dem Heimweg in Gänsbrunnen „verursachte sie einen Hagel“. Ein weiteres Hagelwetter, gestand sie später vor Gericht, hätte sie am Johannistag gemacht in der Absicht, die Stadt Solothurn zu vernichten. Der Hagel sei aber zu stark geraten, so dass dieser über die Stadt hinweggezogen sei. Nach all dem Vorgefallenen war ihr der Tod auf dem Scheiterhaufen sicher.
Zwei als Hexen verdächtigte Frauen wurden vom Gericht in die Freiheit entlassen, da sie trotz brutalster Folterungen alle Vorwürfe zurückwiesen und nichts gestanden hatten: Barbara Obrecht von Grenchen am 27. Mai 1580 und die Frau des Hans Hüselmann von Lommiswil am 25. September 1587. Während die erste eine Urkunde erhielt, „damit ihren Kindern nie etwas vorgehalten werden könne“, erhielt Lommiswil ein Schreiben mit dem Auftrag, „die Gemeinde soll besser über sie wachen“. Dies muss nicht viel gefruchtet haben, denn am 16. September 1589 wurden Hans Hüselmann und seine ehemals als Hexe angeklagte Frau ausgewiesen. „Falls sie sich wieder sehen lässt, wird sie über die Aarebrücke geworfen“, wurde festgehalten. Was die Grenchnerin Barbara Obrecht anbelangt, wurde sie 17 Jahre später, am 17. Juni 1595, dann doch auf den Scheiterhaufen gebracht. Offenbar konnte man ihr neue „Hexereien“ nachweisen, die nun zu einer endgültigen Verurteilung reichten.
(Juli 2000)
Quellenverzeichnis
Text: Ris, Anton – Schönes, Schlimmes, Schauerliches: 100 geschichtliche und heimatkundliche Berichte aus dem Leberberg (Eigenverlag) / Anton Ris. – Bellach: A. Ris, 2006. – S. 12 – 14 (Auszug publiziert auf dieser Webseite mit freundlicher Genehmigung der Nachkommen.)
Beitragsbild: „Punishment of Witches“; Autor/-in unbekannt, Public domain, via Wikimedia Commons, Online: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/02/Punishment_of_Witches.png (aufgerufen am 23.12.2024)
