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Hebammen als zentrale Stütze im Dorf
Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war die Hebamme eine unverzichtbare Begleiterin für Frauen und Familien. Besonders auf dem Land, wo ärztliche Hilfe schwer erreichbar war und Geburten fast ausschliesslich zu Hause stattfanden, trugen Hebammen die volle Verantwortung für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
In einer Zeit ohne moderne medizinische Hilfsmittel war das Wissen der Hebammen über die Geburt, die Pflege von Mutter und Kind sowie die Erkennung von Komplikationen lebenswichtig. Ihre Rolle reichte deshalb weit über das Medizinische hinaus. Sie waren Beraterinnen, Helferinnen und Begleiterinnen in einem sehr privaten und zugleich gemeinschaftlich getragenen Lebensbereich.
Voraussetzungen und Ausbildung zur Hebamme
Wer Hebamme werden wollte, musste besondere Anforderungen erfüllen. Im Kanton Solothurn war seit 1882 eine Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Frauen mussten einen guten Leumund besitzen und eine „sittlich einwandfreie“ Lebensführung nachweisen. Verheiratete Frauen wurden kaum zur Ausbildung zugelassen, da die Ausübung des Berufs mit der Rolle der Ehefrau schwer vereinbar war.
Die Ausbildung erfolgte an staatlich anerkannten Hebammenschulen, etwa in St. Gallen oder Basel. Sie umfasste theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen, vor allem im Umgang mit Geburten. Nach erfolgreichem Abschluss erhielten die Frauen ein Hebammenpatent, das sie offiziell zur Berufsausübung berechtigte.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Entlöhnung
Die Tätigkeit der Hebammen war genau geregelt. Das Gesetz über das Hebammenwesen und die unentgeltliche Geburtshilfe von 1944 schrieb unter anderem vor, dass Hebammen in ihrer Gemeinde wohnen und jederzeit für Schwangere und Gebärende verfügbar sein mussten.
Für diese ständige Bereitschaft erhielten Hebammen ein jährliches Wartgeld von mindestens 600 Franken. Die Betreuung einer Geburt inklusive Pflege von Mutter und Kind während der ersten zehn Tage wurde mit einer Pauschale von 50 Franken abgegolten, bei Zwillingsgeburten mit 70 Franken. Für Fehl- oder Frühgeburten war eine reduzierte Entschädigung vorgesehen. Zusätzlich kamen die Gemeinden für die Kosten von Desinfektions- und Verbandmaterialien auf.
Diese Bezahlung war jedoch oft unzureichend und die festgelegten Gebühren wurden nicht automatisch an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Hebammen mussten häufig selbst bei den Behörden vorstellig werden, um eine Anpassung der Entschädigungen zu erreichen – nicht immer mit Erfolg.
Zur Verbesserung ihrer Lage gründeten Hebammen bereits 1896 den Schweizerischen Hebammenverein, der auch eine Sektion im Kanton Solothurn unterhielt. Dieser setzte sich für bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung ein.
Alltag und Aufgaben der Hebamme
Der Alltag der Hebammen war geprägt von ständiger Rufbereitschaft, auch in der Nacht oder bei schlechtem Wetter. Hebammen begleiteten Frauen aus allen sozialen Schichten, oft unter sehr schwierigen Umständen. Manche Familien lebten in grosser Armut und konnten sich nicht einmal die nötige Wäsche für die Geburt leisten. In – in solchen Fällen brachte die Hebamme die fehlenden Dinge selbst mit.
Hebammen waren verantwortlich für die gesamte Geburt und entschieden selbstständig, ob ein Arzt hinzugezogen werden musste. Nach der Geburt kümmerten sie sich um die Nachsorge: Sie wuschen Mutter und Kind, versorgten den Nabel, unterstützten beim Stillen, überprüften die Rückbildung der Gebärmutter und sorgten für saubere Wäsche und ein frisch gemachtes Bett. Oft übernahmen sie auch Aufgaben im Haushalt, wenn keine anderen Helfer zur Verfügung standen.
Alte Bräuche rund um die Geburt
Ein heute fast vergessener Brauch war der Umgang mit der Nachgeburt (Plazenta). Diese wurde in der Regel vom Ehemann auf dem Grundstück des Hauses – etwa im Garten oder in einem Naturkeller – vergraben.
Religiöse Rituale: Aussegnung und Nottaufe
Neben den medizinischen Aufgaben waren Hebammen auch für religiöse Handlungen zuständig.
Die „Aussegnung“ war ein kirchlicher Segen, den die Frau etwa zehn Tage nach der Geburt empfing. Bis zu diesem Zeitpunkt galt sie als „unrein“ und durfte nicht an der Messe teilnehmen. Beim Kirchgang setzte sich die Wöchnerin in die hinterste Bank der Kirche, wo der Pfarrer ein Segensgebet sprach. Erst danach wurde sie wieder offiziell in die Gemeinschaft aufgenommen.
Auch die „Nottaufe“ gehörte zu den Aufgaben der Hebamme. Wenn das Neugeborene in Lebensgefahr schwebte, führte die Hebamme die Taufe selbst durch. Besonders in katholischen Gegenden war diese Handlung von großer Bedeutung, um das Kind „für den Himmel zu retten“, falls es versterben sollte.
Hebammen in Lommiswil
Frühe Belege und Einzelfälle (17. und 18. Jahrhundert)
In der frühen Neuzeit war das Amt der Hebamme bereits eine offizielle, wenn auch oft prekäre Aufgabe.
• Erste versuchsweise Anstellung (1610): Im Jahr 1610 wurde „Von Büren Panthels Frau“ probeweise als Hebamme in Lommiswil angestellt.
• Anonyme Erwähnung (1733–1734): In Gerichts- und Ratsunterlagen dieser Jahre wird ein Hans Fluri erwähnt, der explizit als „Sohn der Hebamme“ (und des verstorbenen Joseph Fluri) bezeichnet wird. Der Name der Hebamme selbst wird hier nicht genannt, aber ihre Berufsbezeichnung diente zur Identifikation der Person.
Elisabeth Weibel (erwähnt 1860)
Sie wird in der Volkszählung von 1860 als „Helfmutter“ (eine alte Bezeichnung für Hebamme) aufgeführt Flury, 1992).
Maria Anna Gisiger, 1844 – 1924
Maria Anna Gisiger wurde am 20. Dezember 1844 geboren. Am 13. November 1871 verheirate sie sich mit Niklaus Josef Meyer (1844 – 1900).

Die Familie wohnte an der Hauptstrasse 19 in Lommiswil.

Foto: Kant. Denkmalpflege SO maho V.I 1992

Maria Anna Meyer starb am 10. Mai 1924 in Lommiswil.

Quelle: Marlis Bähler (Nachlass Bären-Anni)
Frieda Schaad-Meyer (1886 – ?)
Maria FRIEDA Schaad wurde am 23. Mai 1886 in Lommiswil geboren. Am 8. Februar 1915 heiratete sie Albert Schaad, mit dem sie fünf Kinder hatte: Martina, Lydia, Anna, Paul und Hermann.
Der Familie gehörte ein 3-Familienhaus an der Hauptstrasse 9 in Lommiswil.
Frieda war viele Jahre lang Hebamme in Lommiswil.
A. M. Meier (erwähnt bis 1924)
Für sie wurde 1924 ein Ruhegehalt (Rente) durch den Regierungsrat festgesetzt, was die beginnende staatliche soziale Absicherung des Berufs verdeutlicht (Flury, 1992).
Quellenverzeichnis
- Artikel basiert auf: „Hebammenleben: Einblicke in die Arbeit der Hebamme Louise von Arx-Moll (1916–2019)“, ein Oral-History-Projekt von Edith Hiltbrunner, erschienen im Jahrbuch für Solothurnische Geschichte, Band 97, 2024, herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons Solothurn.
- Foto Hauptstrasse 19, Lommiswil: Kantonale Denkmalpflege Solothurn
- Foto Maria Anna Gisiger-Meyer und Tochter: Marlis Bähler
- Informationen zu Hebammen: Vreni Salomon-Meyer
- Flury, Erhard. Lommiswil – Die Geschichte eines Dorfes am Fusse der Hasenmatt. Herausgegeben von der Bürgergemeinde Lommiswil mit finanzieller Beteiligung der Einwohnergemeinde Lommiswil. Lommiswil, 1992.