Ortsgschichte Lommiswil

Stallberg-Korporation

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung
    1. Was ist eine Korporation?
    2. Die Berggemeinde
  2. Urkunden
    1. Teilungsurkunde aus dem Jahr 1637 auf Pergament
    2. Abschrift aus dem Teilungsbrief von 1637
    3. Urkunden Belege über die Selzacher-Berge
  3. Der Stallberg und seine Pächter
    1. Die Pächter der Stallberg-Korporation
  4. „Berg Buch“ Stallberg aus dem Jahr 1779
  5. Protokoll
    1. Gesetzliche Versammlung der Anteilhaber am Stallberg vom 28. März 1847
  6. Geologisches Gutachten
  7. Zerstörung durch Brand
    1. 1962
    2. 1972
  8. Grenzstein Schauenburg
  9. Diverse Inserate
  10. Quellenverzeichnis
Quelle: Peter von Burg

Einführung

Was ist eine Korporation?

Korporationen (lateinisch corpus „Körper“) stellen historische Vorläufer moderner Organisationen dar (Wikipedia).

Die gemeinsame Bewirtschaftung und Nutzung von Land, Wald, Strassen und Gewässern erforderte Regeln und Vorschriften. So bildeten sich ab dem Spätmittelalter die Korporationen. Damals waren Abstammung, Ortsansässigkeit oder der Besitz einer Liegenschaft Voraussetzungen zur Mitgliedschaft.

Mit der Gründung des Schweizerischen Bundesstaates von 1848, welche alle Schweizer vor dem Gesetz gleichstellte, schränkten die Korporationen die Nutzung ihrer Güter auf die Alteingesessenen ein, um dem öffentlichen Zugriff auf ihre Korporationsgüter zu entgehen. Demzufolge konnte das Korporationsbürgerrecht nur noch geerbt werden. Der Stammbaum gilt heute als Hauptkriterium für die Nutzung der Korporationsgüter. Später wurde infolge Teilung der Güter manche Korporationen aufgelöst.

Die Korporation Stallberg-Althüsli entstand im Jahre 1795. Das Gründungsdatum ist gemäss der Aufzeichnungen offiziell der 4. Februar 1795. Die erste gemeinsame Nutzung der Weideanlagen ist auf das Jahr 1668 zurückzuführen. Aus einer Urkunde aus dem Jahr 1692 wird darauf hingewiesen, dass die Stallberger Bürger die Weideanlage gemeinsam nutzen.

Das Recht auf eine Mitgliedschaft in der Korporation Stallberg ist ausschliesslich den Nachkommen vorbehalten. Dementsprechend konnten die Rechte und Pflichten der heimatberechtigten Bürger – z. B. die Familie „von Burg“ und deren Nachkommen – vererbt werden. Das Nutzungsrecht entspricht heute noch dem gleichen Sinn und Zweck und ist nur den direkten Nachkommen vorbehalten.

Postkarte Hasenmatt Weissenstein. Quelle: Peter von Burg

Die Berggemeinde

Lommiswil gehörte bis zum Ende des 18. Jahrhundert zum Gericht Selzach und damit zur Vogtei Lebern. Die Gemeinden Selzach, Lommiswil und Altreu mit Haag haben den Selzacher Berg miteinander besessen und gemeinsam benutzt. Aus Gründen von Uneinigkeiten und „Gezänk“ haben sie sich übereinstimmend und freiwillig zur Teilung entschlossen.

Die Teilungsurkunde aus dem Jahre 1637 enthält die Teilung von Hasenmatt (Althüsli), Schauenburg und Heiterwald (Stallberg). Sie regelt die Wasserversorgung (Hasenmattbrunnen), die zu entrichtenden Bodenzinsen, das Wegrecht, den Holzschlag, den Unterhalt und die Kosten der Wasserleitungen und der „Gatter“ sowie weitere Vereinbarungen. Den Gemeinden ist es untersagt, ihren Anteil zu verkaufen, zu tauschen, zu veräussern, zu verpfänden oder zu verändern.

Urkunden

Teilungsurkunde aus dem Jahr 1637 auf Pergament

Quelle: Staatsarchiv Solothurn/Foto G. von Burg

Abschrift aus dem Teilungsbrief von 1637

Das vom Stadtschreiber Franz Haffner von Solothurn, auf Pergament geschriebene Original, sowie eine, vom Schulmeister Conrad Bauer, den 1. Horng. 1828 angefertigte Copie davon, ist im Protokoll der Stallberg-Corporation enthalten.

Der altertümlich schwerfällige Text ist im Folgenden dem gegenwärtigen Sprachgebrauche – unbeschadet des Inhaltes – angepasst. Solothurn, den 2. Februar 1927.

Abschrift: Selzach den 24. April 1889. Joh. Kofmehl, Pfarrer.

Zu wissen und kund getan sei allermänniglich, gegenwärtigen und zukünftigen:
Die Gemeinden Selzach, Lommiswil, Altreu und im Haag haben seit unvordenklichen Jahren dahier eine gewisse Alp, Selzacher-Berg genannt, miteinander unverteilt besessen, dieselbe jährlich besetzt und benutzt („genossen“). Diese Gemeinschaft hat aber jederzeit Gezänk, Span und Widerwillen verursacht und weil daraus leicht grössere Ungelegenheiten entstehen konnten, so haben genannte Gemeinden übereinstimmend und freiwillig sich folgender Weise verglichen:

  1. Vor Allem ist hoch-notwendig befunden worden, dass obgedachte Alp (Berg) in drei Teile, nämlich: Haasenmatt, Schauenburg und Heiterwald soll geteilt und zur Vermeidung aller Weitläufigkeiten“ ordentlich ausgemarchet werden. Es soll der „Hauptstein“, zur Gedächniss mit der Jahrzahl bezeichnet, bei dem buchenen Stock in der Mitte des Berges stehen, „welcher alle drey Bergen abtheilen thut“.
  2. Zur Abteilung nun des ersten Berges, genannt Heiterwald: es stehen gegen erstgenannten Haupstein drei besondere Steine, mit No. 2, 3 und 4 bezeichnet („eingehauen“): zeigen bis hinunter in den Boden, „hinderem Hüsli genannt“ und von da mitten durch den Graben hinunter bis an das Schulthessen Berg.
  3. Wieder von einer Seite des genannten Hauptsteins stehen auch zwei Steine, mit eingehauenen Kreuzen, gerade gegen die Haasenmatt-Flueh weisend und von da unter der Haasenmatt-Flueh hin bis auf den höchsten „Grad“ oder Gipfel an den Gesäseflüehen. Dieses ist die Abteilung (Bezirk) der Schauenburg.
  4. Der dritte Teil, Haasenmatt genannt, ist folgender Gestalt ausgemarchet: gerade gegenüber der dritten Seite oder Ecke des Hauptsteins steht ein Stein, an die Stallflueh wiesend, in welchem auch ein Kreuz + eingehauen ist.
  5. Da die Alpen des Wassers nicht entbehren können, so soll der Haasenmattbrunnen allen drei Bergen ohne Unterschied und Eingriff irgend eines Teils dienen, doch mit dem Vorbehalt, dass ein jeder Teil, der den Brunnen benutzen will, die Wasserleitung auf eigene Kosten zu erstellen hat.
  6. Da der Schauenburg (-Berg) bisher an den Spital zu Solothurn jährlich an Geld zwei Pfund gezinset, so sollen diejenigen, welchen derselbe durch das Loas zugefallen, genannten Bodenzins einzig entrichten.
  7. Desgleichen leistet („gilt“) der Heiterwald unseren Gnädigen Herren und Oberen erstgedachter Stadt Solothurn fünf Pfund Gelds ewigen Bodenzinses. Hievon sollen nun in Zukunft die Besitzer der Haasenmatt gegen den Weissenstein die Hälfte, also zwei Pund zehn Schilling, abnehmen und solche alle Jahre gehörig bezahlen.
  8. Damit durch diese Teilung die gewöhnlichen Wege, worauf man „auf- und abenfahren muss“, nicht versperrt werden oder inskünftig etwa Irrung oder Zerwürfnis entstehn, ist verabredet, dass jeder Teil die „Gätter“ an gehörigen Orten „fürderlich machen und für der nach Notdurft erhalten“ solle.
  9. Falls etwa Einer oder Mehrere aus den obgedachten Gemeinden, welche bei der vorgenommenen Verlsung nicht eingeschrieben waren oder „in fremden Landen“ sich aufhalten, diese Alpen (Berge) zu nutzen verlangen sollten, so soll der Erste auf Haasenmatt, gegen den Weissenstein, Teil haben, der Andere auf dem Heiterwald, der Dritte wieder auf Haasenmatt, gegen den Weissenstein, der Vierte gleichfalls auf den Heiterwald, der Fünfte „nachwärts“ im Schauenburg und also für und für (soll es) in genannter Ordnung oder Kehr gehalten werden.
  10. Wer innert den vier nächsten Jahren die Nutzung des Berges begehrt, hat für die gehabten Kosten zu erlegen an Geld fünf Pfund und soll nachher einen Teil (nach der in Punkt neun audrücklich angeführten Ordnung) zugewiesen werden.
  11. Es ist keiner unter (in) allen diesen Gemeinden befugt, noch möchtig, seinen Anteil zu verkaufen, zu vertauschen, zu versetzen, zu verpfänden oder zu verändern.
  12. Keiner ist berechtigt, wofern er für sich selbst den Berg nicht mit der ihm zukommenden Anzahl Vieh besatzen kann, etwa einem Andern oder Fremden seinen Anteil zu verleichen oder Vieh einzudingen und zu nehmen.
  13. Wenn ein Vater, der einer der (bergberechtigten) Gemeinden angehört und eine Rechtsame auf dieser Alp gehabt, beim Tode Söhne hinterlässt, so wird denselben insgesamt nicht mehr zugeteilt oder zugelassen, als dem Vater in dem Loos zugefallen und er Anspruch (Recht) gehabt, damit niemand übervorteilt werde.
  14. Es erfordert die Billigkeit, dass, wer den Nutzen geniesst, zugleich auch die Lasten („Beschwerden“) trage, deshalb soll ein Jeder in dem Berg helfen bauen, bessern, arbeiten und was für Kosten erwachsen, nach Verhältniss tragen.

Endlich, nachdem die mehr erwähnten Gemeinden sich in oben genannter Weise unter einander vereinbart, haben sie zur Verhütung „alles Widerwillens“ das Loos um die drei Teile geworfen, und das Loos ist demjenigen zugefallen, wie folgt:

Schauenburg:
Georg Kochmel, Peter Bärtschi, Ludi Flury, Urs Fluri, Hans Jakob Meier, Urs Bärtschi, Hans Vonburg, Herman Vonburg, Heinrich Häni, Urs Brotschi Ammann zu Selzach, Heinrich Walker, Ulli Mäschi, Ans Bieler, Hanns Kocher, Urs Gisinger von Altreu, Urs Vonburg, Peter Vonburg, Benedicht Keiser sel. Erben, Hanns Gisinger der Alt, Mathys Halbenleib, Hanns Mischo, Konrad Keiser sel. Erben, Urs Bieler, Simon Brotschi.

Heiterwald:
Urs Rudolf, Hanns Bur der Jung, Hanns Keiser der Wyss, Hanns Rudolf, Hanns Hugis sel. Erben, Uli Rudolf , Michal Reinhartt, Hanns Reinhartt, Benedicht Klentzi, Hanns Stölli, Mathys Stölly, Mathys Walker, Durs Keiser, Niggli Greder, Hanns Pauli, Michal Gisinger sel. Erben, Hanns Klänzi, Domino Reinhartt’s sel. Erben, Jost Halbenleib, Barthli Halbenleib, Conrad Greder, Benedicht Bieler, Hans Greder, Niggli Bur, Urs Gisiger, Chonradt Stumpf, Urs Vögli, Benedicht Brotschi im Haag, Hanns Brotisch, Hanns Gisinger Nigglis Sohn, Ehrhart Flury Ammann zu Lommiswil, Hanns Flury, Peter Kündtner, Claudi Fisch, Wolfgang Vonburg, Jakob Vonburg, Hanns Schad, Urs Stampfler, Kasper Kochmel, Friedli Meyer, Kaspar Flury, Hanns Burki, Bläsi Kochmel, Urs Küefer Ammann zu Altreu, Benedikt Küefer, Hanns Küefer, Heinrich Kocher.

Hasenmatt:
Chonradt Bur, Heinrich Rudolf, Conradt Stölli, Conradt Küeffer, Coradt Vonburg sel. Erben, Mathys Häni, Bläsi Küeffer, Urs Greder, Conradt Brotschi der unter, Peter Gisinger der Schlosser, Michel Keiser, Peter Vögeli sel. Erben, Coradt Steffan, Conradt Bieler, Hanns Eicher, Hanns Bur der Elter, Urs Häni, Benedikt Gisiger der Jung, Urs Stölli, Mathy Küeffer, Erhart Gisinger, Niklaus Gisinger sel. Erben, Niklaus Wys, Hanns Häni, Heinrich Eicher, Urs Bur, Hanns Häni der Jung, Steffan Meyerli, Coradt Fuchs, Simon Fuchs, Thoman Kündtner, Hanns Hemmen, Urs Oberrecht, Peter Bieler, Urs Fuchs, Heinrich Graf, Conradt Gisinger, Coradt Brotsch, Jakob Fluri, Viktor Tschan, HW. Urs Rey Pfarrer zu Selzach, Wolfgang Fluri, Peter Fluri, Mathes Laupscher, Lorenz Vonburg, Urs Weber, Hanns Jakob Kocher, Urs Hurtig, Erhart Sieber.

Der letzte Absatz ist wörtlich nach dem Original von 1637 wiedergegeben:

„Dessen allen so hie obgeschrieben zuwahrem Urkundt undt Gezeugnuss haben die Gemeinden zu Mehrerer Sicherheit den Ehren Nothvesten fürnemmen, weisen Herrn Hr. Johann Küeffer des Raths der Stadt Solothurn undt zur Zeit Vogt an dem Lebern, gebetten sein Insigel an die drey Hierumb aufgerichtete drey gleiche Pergamentine

Brief zue henkhen, welcher ihnen dann ihne Herren, seinem Ambt und Erben ohne Nachteil, ganz gern willfahret. So Geschehen den achten Tag Meyen, gezählt von der gnadenreichen Geburth unseres lieben Herrn Jesu Christe Sechszehn hundert Dreyssig und sieben Jahr“.

Laut einer im Protokoll erwähnten (vermutlich in Solothurn befindlichen) Urkunde wurde der Selzacher-Berg bereits 1514 von den „Gnädigen Herren und Obern“ von Solothurn (gegen einen Bodenzins an den Spital) an Selzach abgetreten.

Urkunden Belege über die Selzacher-Berge

Schauenburg, Heiterwald und Hasenmatt später
Schauenburg, Stallberg und Althäuslein

Der Stallberg und seine Pächter

Quelle: Peter von Burg

Der Stallberg ist ein Haus in Selzach im Kanton Solothurn und liegt 1326 Meter über dem Meeresspiegel. Er befindet sich in der Nähe des Gipfels der Hasenmatt sowie der Wandflue.

Das Leben auf dem Sennberg war für die Pächterfamilien hart. Der Arbeitsbeginn war bei Tagesanbruch, und das Auskommen war spärlich. Auch die Kinder wurden zu den alltäglichen Arbeiten hinzugezogen.
Es kam vor, so erzählt man, dass die Pächter in den Wintermonaten bis zum Althüsli liefen, um für etwas Essbares zu betteln.

Quelle: Bild Peter von Burg

Der Sennberg wurde 1962 und 1972 zerstört.

Die Pächter der Stallberg-Korporation

1902- Höfler
1902-1912 Schenker Willhelm-Liechti
1912-1924 Winggeier
1924-1930 Stell Josef
1930-1957 von Burg Walter
1957-1960 Flüeli Hans
1960-1962 Neuhaus Pius
1962-1964 Bachmann Mutter u. zwei Söhne
1964-1966 Hürzeler-Jäggi Hans
1966-1971 Meier Peter
1971-1972 Flüeli Hans (22.12.1972)
1974-1985 Wielhelm Bur (Versuchsanstalt Liebefeld)
1985-1995 von Burg Kurt / Hirschi Hans
1995- 2021 von Burg Peter / von Burg Urs
2021- von Burg Markus

Stallberg Restaurant. Vater mit Hund des 2022 verstorbenen „Handörgeler“ Ernst Sarner.
Quelle: Peter von Burg
Grosseltern Hugo und Marie Schneitter-Liechti mit Ernst Liechti und Eggas? auf dem Stallberg. Quelle: Hugo Schneitter

„Berg Buch“ Stallberg aus dem Jahr 1779

Das Bergbuch Stallberg liegt im Staatsarchiv Solothurn. Es enthält Informationen über Besucher, Wetter, Reparaturen und den Weg zum Stallberg.

Quelle Staatsarchiv Solothurn/Foto G. von Burg

Protokoll

Gesetzliche Versammlung der Anteilhaber am Stallberg
vom 28. März 1847

Quelle: Staatsarchiv Solothurn/Foto G. von Burg
Quelle: Staatsarchiv Solothurn/Foto G. von Burg

Geologisches Gutachten

Im Jahr 1902 wurde ein geologisches Gutachten zur Wasserversorgung der Stallberggemeinde Selzach-Lommiswil erstellt. Verschiedene Optionen zur Wassergewinnung wurden geprüft, darunter die Anlage einer neuen Wasserader sowie die Untersuchung von zwei potenziellen Stellen in der Nähe des Stallberges. Es wurde auch überlegt, Regenwasser und Oberflächenwasser in einen Zementbrunnen zu sammeln, um es dann über eine Wasserleitung zum Stallberg zu leiten. Aus Kostengründen empfahl der Gutachter in seinem Schreiben vom 18. April 1902, den verstopften oder verlorenen oberen Sodbrunnen neu auszugraben, anstatt andere Massnahmen zu ergreifen.

Zerstörung durch Brand

1962

In der Nacht vom 23. auf den 24. März 1962 brach im Viehstall des Sennhauses Stallberg ein Feuer aus, das durch einen Strohballen verursacht wurde.

1972

Im Jahr 1972 erlebte die Pächterfamilie am Stallberg eine schwere Tragödie. Am 14. Dezember, um 12:30 Uhr, kurz vor Weihnachten, brach ein Feuer im Landwirtschaftstrakt des Berghofes „Stallberg“ aus. Das Feuer zerstörte das gesamte Mobiliar der Familie sowie das Restaurant.

Trotz der schwierigen Strassenverhältnisse konnte die Feuerwehr aus Selzach und Grenchen schnell zum Stallberg vordringen. Aufgrund von Wassermangel war jedoch kein gezieltes Löschen des Feuers möglich. Leider konnten nicht alle Tiere gerettet werden, jedoch kamen keine Menschen zu Schaden. Die Familie, bestehend aus den Eltern und sechs Kindern, verlor ihr gesamtes Hab und Gut und musste sich für den Winter eine Notunterkunft suchen.

Dank der Solidarität aus der Bevölkerung fand die Familie eine Notunterkunft, und auch für die Kinder konnten neue Weihnachtsgeschenke organisiert werden.

Am 15. Februar 1973 wurde der Verdacht auf Brandstiftung geäussert.

Grenzstein Schauenburg

Foto: Gisela von Burg

Diverse Inserate

Quelle: Staatsarchiv Solothurn/Foto G. von Burg
Quelle: Staatsarchiv Solothurn/Foto G. von Burg
Quelle: Staatsarchiv Solothurn/Foto G. von Burg
Quelle: Staatsarchiv Solothurn/Foto G. von Burg

Quellenverzeichnis